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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LEGOLAND DEUTSCHLAND FREIZEITPARK GMBH FÜR DEN ERWERB VON JAHRESKARTEN

Mit dem Kauf einer LEGOLAND Jahreskarte und einer LEGOLAND Jahreskarte BASIC erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH für den Erwerb der Jahreskarte an. Es gelten für den Erwerb der Jahreskarte ausschließlich die vorliegenden AGB. Die jeweilige Verlängerung sowie jeder Folgekauf einer Jahreskarte stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH. Der Zutritt zur Attraktion unterliegt zusätzlich der Haus- und Parkordnung sowie den Online-Buchungsbedingungen der Attraktion, die vor Ort an präsenter Stelle und im Internet auf der Homepage der Attraktion einsehbar sind. Stellen Sie sicher, dass Sie die Haus- oder Parkordnung sowie die Online-Buchungsbedingungen vor dem Betreten der Attraktion zur Kenntnis genommen haben.

Personen unter 18 Jahren können den Pass ausschließlich vor Ort kaufen. Beim Kauf vor Ort muss die unter www.LEGOLAND.de/meine-jaka bereit gestellte Einverständniserklärung der Eltern unterschrieben abgegeben werden oder ein Erziehungsberechtigter muss dabei sein.

Die LEGOLAND Jahreskarte und die LEGOLAND Jahreskarte BASIC werden im Folgenden auch „Pass“ genannt, wenn nicht ausdrücklich auf eine spezielle Karte eingegangen wird.

 

1. Gültigkeit und Zutritt

1.1 Die LEGOLAND Jahreskarte / die LEGOLAND Jahreskarte BASIC berechtigt den/die namentlich benannten Inhaber für den kostenfreien Eintritt in das LEGOLAND Deutschland Resort.

1.2 Der Zutritt ins LEGOLAND Deutschland Resort während einer Winteröffnung (Zeitraum Mitte November bis Mitte Januar) ist mit der LEGOLAND Jahreskarte / LEGOLAND Jahreskarte BASIC nicht möglich.

1.3 Die LEGOLAND Jahreskarte BASIC unterliegt Ausschlusszeiten. Das sind Tage, an denen der Pass nicht für einen kostenfreien Besuch im LEGOLAND Deutschland Resort genutzt werden kann. Die jeweils gültigen Ausschlusszeiten sind unter www.LEGOLAND.de/meine-jaka zu finden.

1.4 Der Zutritt unterliegt zusätzlich der vor Ort ausgehängten Haus- oder Parkordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs ist der Passinhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der Attraktion Folge zu leisten.

1.5 Es besteht bei dem Erwerb des Passes die Möglichkeit, den Kauf einer Tageskarte anrechnen zu lassen. Dies gilt unabhängig, ob die Tageskarten online oder vor Ort erworben wurden. Möglich ist dieses ausschließlich am Tag des Besuchs vor Ort in der Attraktion.

 

2. Personenbezogene Daten

2.1 Jeder Pass-Inhaber muss beim Kauf folgende Daten angeben:
Vorname und Nachname, postalische Adresse des Hauptwohnsitzes, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und ein aktuelles Lichtbild (Passfoto), welches ein tatsächliches Abbild der Person ist.

2.2 Beim Online-Kauf des Passes muss der Pass-Inhaber ein Foto von sich selbst hochladen, auf dem dieser klar zu erkennen ist. Das Foto wird automatisch auf dem digitalen Pass hinterlegt. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als zur Identitätsprüfung beim Attraktionsbesuch ist ausgeschlossen. Zur Identitätskontrolle wird das Foto auf dem Pass mit dem Inhaber von einem Mitarbeiter der jeweiligen Attraktion abgeglichen. Vor Ort wird der Barcode für die Kontrolle gescannt, sodass das Foto abgeglichen werden kann.

 

3. Nutzung der Jahreskarten

3.1 Die Pässe werden nur digital als „Digi-Pass“ ausgehändigt. Zu diesem Zweck erhält der Kunde eine personengebundene E-Mail mit seinem Online-Ticket und dem entsprechenden Barcode. Alternativ zur E-Mail werden auch das Vorzeigen eines Ausdrucks des Barcodes oder das Vorzeigen des Passes in einer Handysoftware wie dem „Apple Wallet“ als gleichwertig akzeptiert. Empfohlen und ebenfalls akzeptiert wird die Nutzung der Wallet-Funktion innerhalb der LEGOLAND Deutschland App. Um mit dem jeweiligen Jahreskarten-Typ gekoppelte Vergünstigungen im Park in Anspruch nehmen zu können, reicht ein Vorzeigen allein des Barcodes nicht aus. Der Jahreskarten-Typ muss erkennbar sein, zum Bespiel durch vollständigen Ticket-Ausdruck, durch ein Wallet-Ticket oder eine LEGOLAND Plastikkarte.

3.2. Eine Plastikkarte wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und ausschließlich vor Ort im LEGOLAND Deutschland Resort gegen eine Gebühr von 8 EUR ausgestellt. Die Plastikkarte ist während der gesamten Laufzeit des Passes erhältlich. Bei der Ausstellung der Plastikkarte ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, um die angegebenen Daten zu überprüfen.

3.3 Bei Besitz einer Plastikkarte bleibt diese jederzeit Eigentum der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH.

3.4 Der Pass ist bei jeder Nutzung der Attraktion bei Eintritt dieser unaufgefordert einzuscannen. Zur Überprüfung der Gültigkeit des Passes ist auf Verlangen ein Identitätsnachweis mit Lichtbild vorzulegen.

3.5 Der Pass ist personengebunden und nicht übertragbar oder an Dritte weiterzugeben. Bei unzulässiger Weitergabe oder sonstigem Missbrauch des Passes steht der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht zu und der Pass kann umgehend ohne Anspruch auf Kompensation von einem Repräsentanten der Attraktion eingezogen bzw. gesperrt werden. Gleiches gilt bei groben Verstößen gegen die Haus- oder Parkordnungen.

3.6 Kann der Pass bzw. digitale Pass beim Eintritt in die Attraktion auf Grund von Verlust, Diebstahl oder Vergessen nicht vorgezeigt werden, ist kein kostenfreier Eintritt in die Attraktion möglich. Im Übrigen gelten bei Verlust oder Diebstahl die Regelungen gemäß § 8 dieser Bedingungen.

3.7 Die Pässe berechtigen zu einem einmaligen Eintritt pro Tag. Für einen Wiedereintritt am selben Tag ist bei Verlassen ein Handstempel nötig, den der Passinhaber von den Mitarbeitern an den Drehkreuzen erhält.

3.8 Sollten bei dem digitalen Pass Probleme auftreten (Ticket nicht abgespeichert, E-Mail nicht angekommen o.ä.), wenden Sie sich bitte an gast@LEGOLAND.de. Die Bearbeitung von E-Mails erfolgt ausschließlich werktags und kann entsprechend einige Tage in Anspruch nehmen.

 

4. Start der Gültigkeit und Geltungsdauer der Pässe

Der Pass ist ab Kaufdatum sofort für 365 Tage gültig. Der Pass ermöglicht dem Inhaber Zutritt zum LEGOLAND Deutschland Resort für eine Dauer von 365 Tagen, beginnend mit dem Tag des Kaufs des Passes. Dies unterliegt stets den Öffnungs- und Saisonzeiten. Bitte Ausschlusstage, an denen Attraktionen nicht besucht werden können, beachten. Das Gültigkeitsdatum wird bei der Ausstellung/beim Kauf auf dem Pass angebracht.

 

5. Öffnungszeiten

Die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH behält sich das Recht vor, die Öffnungs- und Schließzeiten der Attraktion nach eigenem Ermessen zu variieren ohne diese jedoch erheblich zu verkürzen, sowie jegliche Teile und / oder Bereiche von Fahrgeschäften, Aktionen, Events oder Einrichtungen der Attraktionen aus triftigem Grund wie Sicherheitsgründen, baulichen oder organisatorischen Gründen zu schließen, zu entfernen oder abzusagen. Der Erwerb des Passes begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung der Attraktionen während der Laufzeit des Passes.

 

6. Kompensationsausschluss

Es ist nicht möglich, den Wert des Passes – anteilig oder komplett – zurückzuerstatten, sollten Teile von Attraktionen aus baulichen oder organisatorischen Gründen und / oder Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen oder herausgenommen werden. Schadensersatzansprüche und / oder (Teil-) Kompensation für solche Schließungen sind ausgeschlossen. Eine Rückgabe des Passes ist ausgeschlossen.

 

7. Extras, Zusatzkosten und Beschränkungen

7.1 Ja nach Pass und Saison kann die Möglichkeit bestehen, dass eine Auswahl an Extras, die nicht im Preis des Passes inkludiert sind, dazu gebucht werden kann. Die jeweils separat aktuell zu buchbaren Extras sowie die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme sind unter www.LEGOLAND.de/meine-jaka  einsehbar. Die angebotenen Extras können variieren und unterliegen unwesentlichen Änderungen, die ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten können. Soweit Ihnen für die Nutzung dieser Extras Gutscheine zur Verfügung gestellt werden, sind diese ebenfalls personengebunden. Der Verkauf oder die Übertragung dieser Gutscheine ist nicht gestattet.

7.2 Der Zutritt ins LEGOLAND Deutschland Resort während einer Winteröffnung (Zeitraum Mitte November bis Mitte Januar) ist mit der LEGOLAND Jahreskarte / der LEGOLAND Jahreskarte BASIC nicht möglich.

7.4 Die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH ist berechtigt, zur Einhaltung behördlicher und sonst zwingenden Vorgaben oder zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit der Pass-Inhaber, Besucher und Mitarbeiter der Attraktionen den Zugang zu den Attraktionen einzuschränken oder von zusätzlichen Bedingungen oder Maßnahmen abhängig zu machen, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Kontingentierung der einlösbaren Besuche, Zusatzgebühren oder Reservierungstickets. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten der Attraktion sowie der zusätzliche Aufwand zur Gewährleistung des rechtskonformen Betreibens und eines für die Pass-Inhaber und weiteren Besucher sicheren Besuches der Attraktion im Verhältnis zum Interesse der Pass-Inhaber am ungehinderten Zugang zu beachten.

 

8. Verlust, Diebstahl

8.1 Der Verlust oder Diebstahl eines haptisch ausgestellten Passes (= Plastikkarte) muss umgehend unter gast@LEGOLAND.de gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Bearbeitung von E-Mails erfolgt ausschließlich werktags und kann entsprechend einige Tage in Anspruch nehmen.

8.2 Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls stellt die jeweilige Attraktion ersatzweise eine neue Plastikkarte aus. Die Ausstellung einer Ersatzkarte wird mit 8 EUR berechnet.

 

9. Weitere Aktionen/Promotionen

Sofern nicht anderweitig angegeben, ist der Pass nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen und/oder Gutscheinen.

 

10. Verlängerung und Folgekauf

Die Pässe können ab 27 Tage vor Ablauf der Gültigkeit und bis zu 27 Tage nach Ablauf der Gültigkeit zum zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerungspreis für weitere 365 Tage verlängert werden. Ausschlaggebend für das neue Ablaufdatum der verlängerten Karte ist stets das ursprüngliche Ablaufdatum der Karte, nicht der Zeitpunkt der Verlängerung. Nach Ablauf des oben genannten Zeitraumes ist der Erwerb eines neuen Passes ausschließlich zum regulären Preis möglich. Der Pass kann online oder vor Ort im Jahreskartenbüro im LEGOLAND Deutschland Resort verlängert werden. Bei Änderungen, die das Produkt betreffen, ist eine Verlängerung nicht garantiert.

 

11. Datenschutzhinweis und Identitätskontrolle

11.1 Die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH verarbeitet die nach §2 von Ihnen angegebenen Daten zur Vertragserfüllung und -änderung und für den Fall des Verlusts auf Grundlage von Art. 6 (1) (b) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

11.2 Zudem verarbeitet die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH Ihre E-Mailadresse zum Zwecke der Zusendung von werblichen Informationen rund um die LEGOLAND Jahreskarte, die LEGOLAND Jahreskarte BASIC und den LEGOLAND Abenteuer-Pass. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH gem. Art. 6 (1) (f) DS-GVO, die darin bestehen, Produkte und Dienstleistungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH zu bewerben. Einer solchen werblichen Nutzung Ihrer E-Mailadresse können Sie jederzeit für die Zukunft unter den unter Ziffer 12.3 genannten Kontaktdaten widersprechen.

Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben.

11.3 Ihre Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald sie für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden und soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Ihre E-Mailadesse können wir über die Laufzeit des Vertrages hinaus gem. Ziffer 12.2 bis zur Ausübung eines Widerspruchs für eine werbliche Nutzung derselben nutzen. Auf Verlangen wird die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH als Verantwortliche Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Ebenso erfolgt auf Verlangen eine Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte nutzen Sie hierfür die unter § 13.3 genannten Kontaktdaten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.LEGOLAND.de/rechtliches/datenschutzerklaerung/ .

11.4 Bei Kontrollen sind die Mitarbeiter der jeweiligen Attraktion berechtigt, sich vom Besitzer des Passes einen Ausweis mit Lichtbild zum Abgleich der für den konkreten Pass hinterlegten Daten vorlegen zu lassen.

 

12. Anwendbares Recht, Kontakt

12.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach ausländischen Rechtsordnungen bleiben hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

12.3 Rückfragen zur LEGOLAND Jahreskarte / zur LEGOLAND Jahreskarte BASIC können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH gerichtet werden:

LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH, LEGOLAND Allee 1, 89312 Günzburg

Tel. 08221/2573550

info@LEGOLAND.de

Sitz der Gesellschaft: Günzburg, Amtsgericht Memmingen, HRB Nr. 12706.

 

13. Sonstiges

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit. Die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH nimmt derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.  

 

14. Änderungen dieser AGB

Die LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ausschließlich aus triftigem Grund wie Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder erheblichen Veränderungen der Marktgegebenheiten, zu ändern. Passinhaber werden über die Änderung der AGB über die in § 2 angegebenen Kontaktdaten, vorzugsweise per E-Mail, informiert. Ein Widerspruch gegen die Änderung der AGB ist innerhalb einer Frist von einem Monat durch Nachricht an die unter 13.3 genannten Kontaktdaten möglich. Sofern kein fristgerechter Widerspruch erfolgt, gilt die Änderung als genehmigt und die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil.

 

Stand: 11/2022. Gültig ab 24.11.2022.

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