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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LEGOLAND DEUTSCHLAND FREIZEITARK GMBH FÜR DEN ERWERB DES MERLIN ABENTEUER-PASSES

Mit dem Kauf eines Merlin Abenteuer-Passes erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH, LEGOLAND Allee 1, 89312 Günzburg („LEGOLAND“), für den Erwerb des Passes an. Es gelten für den Erwerb des Passes ausschließlich die vorliegenden AGB. Die jeweilige Verlängerung sowie jeder Folgekauf eines Passes stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme von LEGOLAND. Der Zutritt zu den einzelnen Attraktionen unterliegt zusätzlich den Haus- und Parkordnungen sowie den Online-Buchungsbedingungen der jeweilig besuchten Attraktion, die vor Ort an präsenter Stelle und im Internet auf der Website der jeweiligen Attraktion einsehbar sind. Stellen Sie sicher, dass Sie die jeweilige Haus- oder Parkordnung sowie die Online-Buchungsbedingungen vor dem Betreten der Attraktionen zur Kenntnis genommen haben. 

§ 1 Gültige Attraktionen, Nutzung/Zutritt zu den Attraktionen
1.1 Nutzung in Merlin-Attraktionen in Deutschland: Der Merlin Abenteuer-Pass berechtigt den/die namentlich benannten Inhaber für den kostenfreien Eintritt in folgenden Attraktionen von Merlin und deren Tochterunternehmen und Partner: 

  • Heide Park Resort in Soltau
  • LEGOLAND® Deutschland Resort
  • PEPPA PIG Park Günzburg
  • SEA LIFE Timmendorfer Strand
  • SEA LIFE Hannover
  • SEA LIFE Oberhausen
  • SEA LIFE Speyer
  • SEA LIFE Konstanz
  • SEA LIFE München
  • Hamburg Dungeon
  • Berlin Dungeon
  • Madame Tussauds Berlin
  • LEGOLAND® Discovery Centre Berlin*
  • LEGOLAND® Discovery Centre Oberhausen*
  • LEGO® Discovery Centre Hamburg*

Nutzung Merlin-Attraktionen in Europa: Der Merlin Abenteuer-Pass berechtigt den/die namentlich benannten Inhaber für den begrenzten kostenfreien Eintritt in folgenden Attraktionen von Merlin und deren Tochterunternehmen und Partner: 

  • LEGOLAND® Billund
    Art des Vorteils: Der Passinhaber hat Anspruch auf einen (1) kostenlosen Besuch mit einer Dauer von bis zu zwei (2) aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb des Kalenderjahres 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks. Einlösung der kostenlosen Eintrittskarte: Der Passinhaber begibt sich mit seinem Merlin Adventure Pass sowie einem gültigen amtlichen Ausweisdokument direkt zum „Ticket Booth“ bzw. „Info Point“ an den Eingangsdrehkreuzen des Parks. Das Parkpersonal überprüft den Pass und stellt eine kostenlose Eintrittskarte für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage aus. Eine vorherige Reservierung ist nicht erforderlich. Hinweis: Jeder Passinhaber muss seinen eigenen Merlin Adventure Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mitführen.
  • Gardaland
    Art des Vorteils: Der Passinhaber hat Anspruch auf einen (1) kostenlosen Besuch mit einer Dauer von bis zu zwei (2) aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb des Kalenderjahres 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks. Einlösung der kostenlosen Eintrittskarte: Der Passinhaber begibt sich mit seinem Merlin Adventure Pass sowie einem gültigen Ausweisdokument zum „Castello / Info Point“ am Haupteingang des Parks. Das Parkpersonal überprüft den Pass und stellt eine (1) kostenlose Eintrittskarte für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage aus. Eine vorherige Reservierung ist nicht erforderlich.
  • Weitere EU-Gateway-Attraktionen
    Art des Vorteils: Der Passinhaber hat Anspruch auf einen (1) einmaligen Tageseintritt zu jeder nachstehend aufgeführten Gateway-Attraktion innerhalb des Kalenderjahres 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des jeweiligen Öffnungskalenders der betreffenden Attraktion. Einlösung der kostenlosen Eintrittskarte: Der Passinhaber begibt sich mit seinem Merlin Adventure Pass sowie einem gültigen Ausweisdokument entweder zur Kasse oder zum „Info Point“ am Eingang der jeweiligen Attraktion. Das Personal der Attraktion überprüft den Pass und stellt eine (1) kostenlose Tageseintrittskarte aus. Eine vorherige Reservierung ist nicht erforderlich. Hinweis: Jeder Passinhaber muss seinen eigenen Merlin Adventure Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Zum Vorteil gehörende europäische Gateway-Attraktionen:
  • SEA LIFE™ Benalmádena
  • SEA LIFE Blankenberge
  • SEA LIFE Gardaland
  • SEA LIFE Paris
  • SEA LIFE Porto
  • SEA LIFE Scheveningen
  • LEGO Discovery Centre Brüssel
  • LEGOLAND Discovery Centre Scheveningen
  • Madame Tussauds Amsterdam
  • Madame Tussauds Wien
  • Amsterdam Dungeon
  • PEPPA PIG World of Play Leidschendam (Niederlande)

* Sonderregelung für die Nutzung in LEGO Discovery Centern und LEGOLAND Discovery Centern in Deutschland und Europa: Der Zutritt wird nur für Merlin Abenteuer Pässe gewährt, die vor dem 31.10.2026 gekauft werden/wurden. Für Pässe, die nach dem 31. Oktober 2026 erworben werden, besteht kein Anspruch auf kostenlosen Zutritt zu den LEGO®-/LEGOLAND® Discovery Centres.

1.2 Der Zutritt zu den Attraktionen unterliegt zusätzlich den am Ort der Attraktionen ausgehängten Haus- oder Parkordnungen. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs ist der Pass-Inhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der jeweiligen Attraktionen Folge zu leisten.
1.3 Volljährigen Erwachsenen ist der Zutritt zu den Attraktionen LEGOLAND® Discovery Centre Berlin, LEGO® Discovery Centre Hamburg und LEGOLAND® Discovery Centre Oberhausen nur in Begleitung mindestens eines minderjährigen Kindes gestattet. Minderjährige Kinder haben in diesen beiden Attraktionen nur in Begleitung mindestens eines volljährigen Erwachsenen Zutritt. Es wird ausdrücklich auf die jeweilige Haus- und Parkordnung dieser Attraktionen hingewiesen. 
1.4. Der Merlin Abenteuer-Pass unterliegt Ausschlusszeiten. Das sind Tage, an denen der Pass nicht für einen kostenfreien Besuch in einer oder mehreren Attraktionen (z.B. wegen Sonderveranstaltungen) genutzt werden kann. Die jeweils gültigen Ausschlusszeiten sind bei der Zeitfensterreservierung zu finden und werden auf der Website der jeweiligen Attraktion aufgeführt. 
1.5. Es besteht bei dem Erwerb des Passes die Möglichkeit, den Kauf einer Tageskarte anrechnen zu lassen. Dies gilt unabhängig, ob die Tageskarten online oder vor Ort in einer unter 1.1 genannten Attraktionen erworben wurden. Möglich ist dieses ausschließlich am Tag des Besuchs vor Ort in der Attraktion. 
1.6 Der Zutritt zum Hamburg Dungeon und Berlin Dungeon wird für Kinder unter 10 Jahren nicht empfohlen. Kinder im Alter von 10 bis einschließlich 14 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen (über 18 Jahre) Eintritt. Die Mitarbeiter der Attraktion sind zur Überprüfung des Alters berechtigt, Ausweise einzusehen. Es wird ausdrücklich auf die jeweiligen Hausordnungen dieser Attraktionen hingewiesen.
1.7 Die vorstehende Liste der Attraktionen kann aufgrund von Fällen höherer Gewalt, die nicht von LEGOLAND® Deutschland und/oder den übrigen Merlin-Attraktionen zu vertreten sind, Änderungen unterliegen.

Darüber hinaus können im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die nicht von LEGOLAND® Deutschland und/oder den übrigen Merlin-Attraktionen zu vertreten sind, sowohl der Zugang zu den vorgenannten Attraktionen als auch die Inanspruchnahme oder die Modalitäten der Nutzung des Vorteils Änderungen oder Einschränkungen unterliegen.

§ 2 Personenbezogene Daten 
2.1 Jeder Merlin Abenteuer-Pass Inhaber muss beim Kauf folgende Daten angeben: Vorname und Nachname, postalische Adresse des Hauptwohnsitzes, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und ein aktuelles Lichtbild (Passfoto), welches ein tatsächliches Abbild der Person ist. 
2.2 Beim Online-Kauf des Merlin Abenteuer-Passes muss der Pass-Inhaber ein Foto von sich selbst hochladen, auf dem dieser klar zu erkennen ist. Das Foto wird automatisch auf dem digitalen Pass hinterlegt. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als zur Identitätsprüfung beim Attraktionsbesuch ist ausgeschlossen. Zur Identitätskontrolle wird das Foto auf dem Pass mit dem Inhaber von einem Mitarbeiter der jeweiligen Attraktion abgeglichen. Vor Ort wird der Barcode für die Kontrolle gescannt, sodass das Foto abgeglichen werden kann. 

§ 3 Erwerb und Nutzung des Merlin Abenteuer-Passes 
3.1 Der Online-Erwerb des Merlin Abenteuer-Passes erfolgt über die Webseite einer teilnehmenden Attraktion. Die Auswahl der Attraktion, auf deren Webseite der Merlin Abenteuer-Pass erworben wird, hat keine Auswirkung auf den Umfang der mit dem Merlin Abenteuer-Pass verbundenen Rechte. Der Online-Erwerb des Merlin Abenteuer-Passes wird dem Käufer unmittelbar nach Vertragsschluss per E-Mail inklusive der vereinbarten AGB bestätigt. Der Vertragstext wird zudem von LEGOLAND gespeichert und dem Erwerber auf Wunsch nochmals übersandt. 
3.2 Der Merlin Abenteuer-Pass wird nur digital als „Digi-Pass“ ausgehändigt. Zu diesem Zweck erhält der Kunde eine personengebundene E-Mail mit seinem Online-Ticket und dem entsprechenden Barcode. Alternativ zur E-Mail werden von sämtlichen Attraktionen auch das Vorzeigen eines Ausdrucks des Barcodes oder das Vorzeigen des Merlin Abenteuer-Passes in einer Handysoftware wie z.B. der „Apple Wallet“ als gleichwertig akzeptiert. 
3.3 Eine Plastikkarte wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und ausschließlich vor Ort in einem Teil der unter 1.1 genannten Attraktionen gegen eine Gebühr ausgestellt. Die Plastikkarte ist während der gesamten Laufzeit des Merlin Abenteuer-Passes erhältlich. Bei der Ausstellung der Plastikkarte ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen, um die angegebenen Daten zu überprüfen.
3.4 Bei Besitz einer Plastikkarte bleibt diese jederzeit Eigentum der ausstellenden Attraktion. 
3.5 Der Merlin Abenteuer-Pass ist bei jeder Nutzung in einer der Attraktionen bei Eintritt dieser unaufgefordert einzuscannen. Zur Überprüfung der Gültigkeit des Passes ist auf Verlangen ein Identitätsnachweis mit Lichtbild vorzulegen. 
3.6 Der Abenteuer-Pass ist personengebunden und nicht übertragbar oder an Dritte weiterzugeben. Bei unzulässiger Weitergabe oder sonstigem Missbrauch des Passes steht LEGOLAND ein fristloses außerordentliches Kündigungsrecht zu und der Pass kann umgehend ohne Anspruch auf Kompensation von einem Repräsentanten der Attraktion eingezogen bzw. gesperrt werden. Gleiches gilt bei groben Verstößen gegen die Haus- oder Parkordnungen. 
3.7 Kann der Pass bzw. digitale Pass beim Eintritt in die Attraktion auf Grund von Verlust, Diebstahl oder Vergessen nicht vorgezeigt werden, ist kein kostenfreier Eintritt in die Attraktion möglich. Im Übrigen gelten bei Verlust oder Diebstahl die Regelungen gemäß § 8 dieser Bedingungen. 
3.8 Der Merlin Abenteuer-Pass berechtigt zu einem einmaligen Eintritt pro Tag pro Attraktion.
3.9 Sollten bei dem digitalen Pass Probleme auftreten (Ticket nicht abgespeichert, E-Mail nicht angekommen o.ä.), wenden Sie sich bitte an:

LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH
Telefon: +49 (0) 8221 257 355 0
E-Mail: info@legoland.de

§ 4 Start der Gültigkeit und Geltungsdauer des Merlin Abenteuer-Passes 
Der Abenteuer-Pass ist ab Kaufdatum sofort für 365 Tage gültig. Mit dem Pass können ab Kaufdatum alle in 1.1 genannten Attraktionen genutzt werden. Der Merlin Abenteuer-Pass ermöglicht dem Inhaber Zutritt zu den in 1.1 Attraktionen für eine Dauer von 365 Tagen, beginnend mit dem Tag des Kaufs des Passes. Dies unterliegt stets den Öffnungs- und Saisonzeiten der einzelnen Attraktionen (Bitte Ausschlusstage, an denen Attraktionen nicht besucht werden können, beachten. Siehe dazu auch 1.4). Das Gültigkeitsdatum wird bei der Ausstellung/beim Kauf auf dem Pass online vermerkt bzw. im Falle eines physisch ausgestellten Passes auf diesem angebracht. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Attraktionen ganzjährig geöffnet haben. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über eventuelle Schließzeiten der jeweiligen Attraktionen.

§ 5 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie im Falle des Online-Erwerbs des Merlin-Abenteuerpasses ein Widerrufsrecht wie unten beschrieben.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH, LEGOLAND Allee 1, 89312 Günzburg, Tel: siehe §3.9) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH
LEGOLAND Allee 1
89312 Günzburg

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Ausstellung des Merlin Abenteuer-Passes und Erbringung der damit einhergehenden vertragsgemäßen Leistungen.

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) 
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Öffnungszeiten
Die unter 1.1 genannten Attraktionen behalten sich das Recht vor, die Öffnungs- und Schließzeiten der Attraktionen nach eigenem Ermessen zu variieren, ohne diese jedoch erheblich zu verkürzen, sowie jegliche Teile und / oder Bereiche von Fahrgeschäften, Aktionen, Events oder Einrichtungen der Attraktionen aus triftigem Grund wie Sicherheitsgründen, baulichen oder organisatorischen Gründen zu schließen, zu entfernen oder abzusagen. Der Erwerb des Passes begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung der unter 1.1 genannten Attraktionen während der Laufzeit des Passes. 

§ 7 Kompensationsausschluss 
Es ist nicht möglich, den Wert des Passes – anteilig oder komplett – zurückzuerstatten, sollten Teile von Attraktionen aus dem Abenteuer-Pass-Programm aus baulichen oder organisatorischen Gründen und / oder Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen oder herausgenommen werden. Schadensersatzansprüche und / oder (Teil-) Kompensation für solche Schließungen sind ausgeschlossen. Eine Rückgabe des Passes ist ausgeschlossen. 

§ 8 Extras, Zusatzkosten und Beschränkungen 
8.1 Als freiwilliges Zusatzangebot bieten die Attraktionen die Möglichkeit, eine Auswahl an Extras, die nicht im Preis des Merlin Abenteuer-Passes inkludiert sind, dazu zu buchen. Diese können jeweils pro Extra und Pass-Inhaber gegen einen Aufpreis dazu gebucht werden. Die jeweils separat aktuell zu buchbaren Extras sowie die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme sind auf den Webseiten der teilnehmenden Attraktionen einsehbar. Die angebotenen Extras können variieren und unterliegen unwesentlichen Änderungen, die ohne vorherige Ankündigung in Kraft treten können. Soweit Ihnen für die Nutzung dieser Extras Gutscheine zur Verfügung gestellt werden, sind diese ebenfalls personengebunden. Der Verkauf oder die Übertragung dieser Gutscheine ist nicht gestattet. 
8.2 Sonderveranstaltungen (z.B. Events, Konzerte, Themenwochenenden) in den einzelnen Attraktionen sind vom Leistungsumfang des Merlin Abenteuer-Passes nicht umfasst. 
8.3 Die Attraktionen sind berechtigt, zur Einhaltung behördlicher und sonst zwingenden Vorgaben oder zum Schutz von Leben, Körper und Gesundheit der Pass-Inhaber, Besucher und Mitarbeiter der Attraktionen den Zugang zu den unter 1.1 Attraktionen einzuschränken oder von zusätzlichen Bedingungen oder Maßnahmen abhängig zu machen, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Kontingentierung der einlösbaren Besuche, Zusatzgebühren oder Reservierungstickets. Hierbei sind die örtlichen Gegebenheiten der Attraktionen sowie der zusätzliche Aufwand zur Gewährleistung des rechtskonformen Betreibens und eines für die Pass-Inhaber und weiteren Besucher sicheren Besuches der Attraktionen im Verhältnis zum Interesse der Pass-Inhaber am ungehinderten Zugang zu beachten. 

§ 9 Verlust, Diebstahl 
9.1 Der Verlust oder Diebstahl eines haptisch ausgestellten Passes (= Plastikkarte) muss umgehend der ausstellenden Attraktion gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. 
9.2 Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls stellt die jeweilige Attraktion ersatzweise eine neue Plastikkarte aus. Ersatzkarten können nur in der Attraktion ausgestellt werden, in der der ursprüngliche Pass ausgestellt wurde und die Daten aus §2 vorliegen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist kostenpflichtig. 

§ 10 Weitere Aktionen/Promotionen 
Sofern nicht anderweitig angegeben, ist der Pass nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen und/oder Gutscheinen. 

§ 11 Verlängerung und Folgekauf 
Der Merlin Abenteuer-Pass kann zwischen 27 Tage vor und 27 Tage nach Ablauf der Gültigkeit zum zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerungspreis für weitere 365 Tage verlängert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist der Erwerb eines neuen Merlin Abenteuer-Passes ausschließlich zum Regulärpreis möglich. Der Pass kann nur online verlängert werden. Bei Änderungen, die das Produkt betreffen, ist eine Verlängerung nicht garantiert. Die jeweilige Verlängerung sowie jeder Folgekauf eines Merlin Abenteuer-Passes stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Annahme von LEGOLAND. LEGOLAND wird eine Zustimmung nur erteilen, wenn sich der Pass-Inhaber mit, der zum Zeitpunkt der Verlängerung, geltenden Fassung der AGB einverstanden erklärt.

§ 12 Datenschutzhinweis und Identitätskontrolle 
12.1 LEGOLAND verarbeitet die nach §2 von Ihnen angegebenen Daten zur Vertragserfüllung und -änderung und für den Fall des Verlusts auf Grundlage von Art. 6 (1) (b) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). LEGOLAND kann zur Erfüllung des Vertrages die angegebenen Daten den unter 1.1 genannten teilnehmenden Unternehmen mitteilen. 
12.2 Zudem verarbeitet LEGOLAND Ihre E-Mailadresse zum Zwecke der Zusendung von werblichen Informationen rund um den Abenteuer-Pass. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der berechtigten Interessen von Merlin gem. Art. 6 (1) (f) DS-GVO, die darin bestehen, Produkte und Dienstleistungen von Merlin zu bewerben. Einer solchen werblichen Nutzung Ihrer E-Mailadresse können Sie jederzeit für die Zukunft unter den unter Ziffer 14.3 genannten Kontaktdaten widersprechen. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben. 
12.3 Ihre Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald sie für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden und soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Ihre E-Mailadesse können wir über die Laufzeit des Vertrages hinaus gem. Ziffer 12.2 bis zur Ausübung eines Widerspruchs für eine werbliche Nutzung derselben nutzen. Auf Verlangen wird LEGOLAND als Verantwortliche Ihnen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erteilen. Ebenso erfolgt auf Verlangen eine Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte nutzen Sie hierfür die unter § 14.3 genannten Kontaktdaten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.legoland.de/rechtliches/datenschutzerklaerung/.
12.4 Bei Kontrollen sind die Mitarbeiter der jeweiligen Attraktion berechtigt, sich vom Besitzer des Passes einen Ausweis mit Lichtbild zum Abgleich der für den konkreten Pass hinterlegten Daten vorlegen zu lassen. 

§ 13 Haftungsbegrenzung
13.1 Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, ist die Haftung von LEGOLAND (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln, einschließlich Unterlassungen, unbeschränkt. 
13.2 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. derlei Verpflichtungen, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher im Allgemeinen vertrauen (so genannte "Kardinalpflichten"), ist die Haftung von LEGOLAND begrenzt auf Schäden, die zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrages typisch und vorhersehbar sind. 
13.3 Die Haftung von LEGOLAND für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, als auch aufgrund von Zusicherungen und Garantiezusagen, bleiben hiervon unberührt. 
13.4 In allen anderen Fällen wird die Haftung von LEGOLAND ausgeschlossen. 
13.5 Das Vorgenannte findet ebenfalls Anwendung auf die Angestellten von LEGOLAND, die leitenden Geschäftsführer, die Manager, Erfüllungsgehilfen und Stellvertreter.

§ 14 Anwendbares Recht, Kontakt 
14.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach ausländischen Rechtsordnungen bleiben hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen vorbehaltlich der in § 16 getroffenen Regelungen der Schriftform. 
14.2 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. 
14.3 Rückfragen zum Abenteuer-Pass können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an LEGOLAND gerichtet werden: 
LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH, LEGOLAND Allee 1, 89312 Günzburg. Tel. +49 (0) 8221 257 355 0, info@legoland.de. Weitere Infos unter https://www.legoland.de/.

§ 15 Änderungen dieser AGB
15.1 LEGOLAND behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB aus triftigem Grund zu ändern. Ein solcher liegt vor bei (i) Gesetzesänderungen, (ii) Änderungen der Rechtsprechung oder (iii) erheblichen Veränderungen der Marktgegebenheiten, sofern diese für LEGOLAND bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren und LEGOLAND zudem keinen Einfluss auf diese hatte. Eine Änderung dieser Vereinbarung erfolgt in den vorgenannten Fällen nur in dem Umfang, wie diese aus den genannten Gründen erforderlich wird und für den Pass-Inhaber zumutbar ist. LEGOLAND wird den Pass-Inhaber in den vorstehenden Fällen mindestens einen Monat zuvor über die in § 2 angegebenen Kontaktdaten, vorzugsweise per E-Mail, informieren. 
15.2 Über die in Ziffer 15.1 genannten Fälle hinaus ist LEGOLAND berechtigt, diesen Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat über die in § 2 angegebenen Kontaktdaten, vorzugsweise per E-Mail, zu ändern, wenn die Änderung für den Pass-Inhaber unter Berücksichtigung von Merlins Interessen zumutbar ist. Sofern der Pass-Inhaber der angekündigten Änderung nicht innerhalb der von LEGOLAND gesetzten Frist an die unter Ziffer 14.3 genannten Kontaktdaten widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt. LEGOLAND wird den Pass-Inhaber auf diesen Umstand im Rahmen der Benachrichtigung über die Änderung hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Pass-Inhaber wird die Änderung gegenüber dem Pass-Inhaber nicht wirksam.

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