Erklärung zur Barrierefreiheit
Merlin Entertainments ist sich bewusst, wie wichtig es ist, eine App bereitzustellen, die für alle Nutzergruppen zugänglich ist, einschließlich Menschen mit Einschränkungen wie Blindheit und Sehschwäche, Taubheit und Hörverlust, Lernbehinderungen, kognitiven Einschränkungen, Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderungen, Lichtempfindlichkeit und Kombinationen davon.
Merlin Entertainments und LEGOLAND® Deutschland sind bemüht, ihre mobile App im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die LEGOLAND® Deutschland Resort App.
Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit
Bitte melden Sie sich, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Probleme schnellstmöglich zu beheben. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Rückmeldungen ist:
LEGOLAND® Deutschland Freizeitpark GmbH
LEGOLAND Allee 1
89312 Günzburg
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/
Stand der Barrierefreiheit
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung der LEGOLAND® Deutschland Resort App ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Die App ist sowohl auf iOS Geräten als auch auf Android Geräten wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Plattformübergreifend:
- Erkennbarkeit von Überschriften: Nicht alle Überschriften sind als solche erkennbar.
- Ausrichtung der App: Die App bietet nur eine vertikale Ausrichtung an.
- Tastaturbedienbarkeit: Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht durchweg gegeben, obwohl die Bedienung über VoiceOver/TalkBack vollständig möglich ist.
- Linkzweck und -ziel: Nicht alle Links auf Ressourcen außerhalb der App geben im Linktext selbst oder im unmittelbaren Kontext Auskunft über das Dateiformat oder das externe Ziel.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der App zu verbessern und die Anforderungen der BITV zu erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.