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Allgemeine Reisebedingungen - ARB

Allgemeine Reisebedingungen

der LEGOLAND Holidays Deutschland GmbH für Privatkunden.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die LEGOLAND® Holidays Deutschland GmbH (im Folgenden LLH) bietet Reiseleistungen via Internet und Callcenter an. Die Leistungsbeschreibungen berücksichtigen die zum Buchungszeitpunkt feststehenden Bedingungen und Gegebenheiten. Buchungen können telefonisch oder auf elektronischem Weg (Internet) über www.LEGOLAND.de erfolgen.

1.2 Für sämtliche unter Ziff. 1.1 genannten Buchungswege gilt:

1.2.1 Die vorvertraglichen Informationen gem. § 651d BGB über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Entschädigungs-/Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5, 7 EGBGB) werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, LLH und der Kunde haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

1.2.2 Dem Kunden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten nur dann zur Last, wenn er über diese vor Abgabe seiner Vertragserklärung gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 3 des EGBGB informiert worden ist.

1.2.3 Grundlage sind der Reiseablaufplan und die weiteren Informationen von LLH für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2.4. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.

1.2.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LLH vor, an das LLH für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen LLH-Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der o. g. Frist gegenüber LLH die Annahme erklärt.

1.2.6. Der Kunde benachrichtigt LLH umgehend, wenn er die Reisebestätigung nicht vollständig erhalten hat.

1.3 Für Buchungen, die telefonisch erfolgen, gilt:

1.3.1 Mit seiner Buchung bietet der Kunde LLH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er, wie für seine eigene Verpflichtung, einsteht.

1.3.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLH zustande. Die Annahme bestätigt LLH mit einer schriftlichen Reisebestätigung. Dem Kunden wird bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags durch LLH zur Verfügung gestellt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. 

1.4 Für Buchungen, die auf elektronischem Weg (Internet) erfolgen, gilt:

1.4.1 Der Kunde kann aus dem Reiseablaufplan und den weiteren Informationen von LLH für die jeweilige Reise auswählen.

1.4.2 Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde LLH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Vor Abschicken dieser Buchung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ja, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen gelesen und akzeptiert“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen akzeptiert und dadurch in seine Buchung aufgenommen hat.

1.4.3 LLH schickt daraufhin dem Kunden unverzüglich eine Reisebestätigung  per E-Mail zu; der Vertrag kommt erst durch die Abgabe dieser Reisebestätigung durch LLH zustande. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird der Vertragstext (bestehend aus Buchung, AGB und Reisebestätigung) dem Kunden von LLH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

1.5 Nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1 Die auf den Reisepreis zu leistenden Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein einer deutschen Versicherungsgesellschaft erhält der Kunde mit der Reisebestätigung.

2.2 Mit der verbindlichen Buchung und dem Erhalt des Sicherungsscheins ist der vollständige Reisepreis fällig.

2.3 LLH akzeptiert die folgenden Zahlungsarten:

  • Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde kann mit VISA, Mastercard oder American Express Card bezahlen. Die Belastung der jeweiligen Kreditkarte erfolgt direkt nach Versand der Buchungsbestätigung.
  • Überweisung: Zahlungen per Überweisung können bis 10 Tage vor Reisebeginn nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch LLH auf das Konto von LLH, IBAN: DE21 2003 0000 0603 1603 91, SWIFT: HYVEDEMM300 erfolgen.
  • Paypal: Die Belastung des jeweiligen Paypal Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.

2.3.1 LLH ist nicht für die Kosten verantwortlich, welche bei Zahlungen mit Kredit- oder Maestro-Karten oder bei Überweisungen aus dem Ausland entstehen.
2.3.2 Bei telefonischen Buchungen ist die Angabe der Kreditkartennummer und des Gültigkeitsdatums oder die Angabe einer gültigen deutschen Bankverbindung Voraussetzung. LLH wird den vollständigen Reisepreis nach Versand der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins direkt belasten.

2.4 Die für die Reiseleistungen angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Sonderaktionen ist die Ermäßigung beim angegebenen Endpreis bereits berücksichtigt.

2.5 Alle Zahlungen und Überweisungen sind in Euro zu entrichten.

2.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann LLH vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. In Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann LLH als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6 verlangen.

3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Soweit im Reisepreis Eintrittskarten für den LEGOLAND Freizeitpark enthalten sind, berechtigen diese zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden, mit Ausnahme der Leistungen, für die gemäß gesondertem Hinweis am Ort der Leistung ein zusätzliches Entgelt gefordert wird.
Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein von der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH hingewiesen wurde. Der LEGOLAND Freizeitpark wird auf nicht verfügbare Leistungen am Eingang zum Park hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf kurzfristige Nichtverfügbarkeiten einzelner Leistungen oder Attraktionen weißt der LEGOLAND Freizeitpark am Ort der Leistung hin. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig.
Bei Buchung eines Paketes mit ermäßigten Eintrittskarten, z.B. für Kinder, muss am Einlass in den Park mit Kontrollen gerechnet werden. Dabei ist der Anspruch auf die Ermäßigung nachzuweisen. Ohne Nachweis kann der LEGOLAND Freizeitpark eine Nachzahlung verlangen oder den Einlass verwehren.

3.3 Campingbuchungen für den LEGOLAND Feriendorf Campingplatz gelten lediglich für einen Stellplatz, auf dem der Kunde sein Wohnmobil oder seinen Wohnanhänger oder sein eigenes Zelt aufstellen kann. Die Nutzung aller Campingplatzeinrichtungen, insbesondere der Sanitäreinrichtungen ist im Reisepreis inbegriffen. Dies gilt nicht für Leistungen im LEGOLAND Feriendorf, für die nach gesondertem Hinweis ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist.

3.4 Bei Buchung der Übernachtungsleistung bei Hotelpartnern von LLH ist der Kunde berechtigt, alle angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme solcher Leistungen, für die vom Hotelpartner gemäß gesondertem Aushang ein Entgelt gefordert wird.

3.5 Nach Abschluss der Buchung werden nachträglich keine Rabatte oder sonstigen Preisnachlässe gewährt, ausgenommen Schwerbehindertenrabatte für Eintrittskarten des LEGOLAND Freizeitparks. Dazu muss der Kunde seine Eintrittskarten zusammen mit einem entsprechenden Nachweis beim Gästeservice des LEGOLAND Freizeitparks oder an der Rezeption des LEGOLAND Feriendorfes vorlegen.

3.6 Sonderwünsche müssen bei der Buchung angegeben werden. LLH und sein Partner werden sich bemühen, Wünschen des Kunden, soweit möglich, nachzukommen, ohne dieses aber garantieren zu können.

3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr Personen in eine Mieteinheit aufzunehmen, als vertraglich mit LLH vereinbart. Bei Verstößen ist LLH berechtigt, den Vertrag aufzuheben und für die Dauer der widerrechtlichen Nutzung einen einmaligen Zuschlag in Höhe von € 140,00 (einhundertundvierzig) für die Überbelegung zu verlangen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von LLH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 LLH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls kann LLH dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LLH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von LLH über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1 Änderungen von Buchungen können unter der Voraussetzung, dass die gewünschte Leistung verfügbar ist, gebührenfrei bis 21 Tage vor dem Anreisetag vorgenommen werden. Für später eingehende Änderungswünsche berechnet LLH im Falle der Verfügbarkeit eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 35,00 (fünfunddreißig). Dies gilt nicht für Umbuchungen, die darauf beruhen, dass LLH dem Kunden unzutreffende vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB übermittelt hat; in diesem Fall entsteht keine Umbuchungsgebühr.

5.2 Umbuchungen sind bis zu 3 Tagen vor Reisebeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises erhoben.

5.3 Für Umbuchungen, die unmittelbar am Tag der Buchung vorgenommen werden, wird keine Gebühr erhoben.

5.4 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von LLH akzeptierten geänderten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Kunden berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung wie unter 2.2 geregelt, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung ergebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.

5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. LLH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber LLH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLH. Der Kunde muss zu Beweiszwecken den Rücktritt schriftlich erklären.

6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann LLH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

6.3 Pro Buchung erhebt LLH pauschaliert Stornogebühren nach folgender Staffelung:

  • Bis 21 Tage vor Reisebeginn pauschal € 35,00 je Buchung
  • 20 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • 9 bis 4Tage vor Reisebeginn: 65% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • Ab 3 Tagen vor Reisebeginn: 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
  • Bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung des Kunden.

6.4 LLH ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.5 Abweichend von Ziff. 6.2 S. 2 kann LLH keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.6 Dem Kunden steht das Recht zu, LLH nachzuweisen, dass infolge des Rücktritts oder dem Nichtantritt der Reise gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6.7 Im Falle eines Rücktritts kann LLH vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder wegen anderer zwingender Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. LLH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Kündigung durch LLH

LLH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch LLH vom Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. LLH behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. LLH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

9. Gewährleistung / Mitwirkung

9.1 Sollte eine Leistung von LLH nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLH kann die Abhilfe dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. LLH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LLH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, LLH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von LLH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet LEGOLAND den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LLH nicht zu vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von LLH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

10.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet LLH bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.2 Der Reisende ist verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber LLH anzuzeigen. Die Anzeige kann telefonisch unter +49 (0) 8221 257 355 0 oder per Mail an info@LEGOLANDHolidays.de erfolgen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die in § 651i Abs. (3) BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 

13. Versicherung

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. LLH empfiehlt daher den Abschluss einer solchen zur Deckung von Rückführungskosten durch Unfall oder Krankheit über die Hanse Merkur Reiseversicherung AG.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Kunde und LLH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wenn der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

15.2 Für den Gerichtsstand gelten die für die örtliche und internationale Zuständigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Für Buchungen im elektronischen Rechtsverkehr gilt:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr finden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist LLH nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand September 2023


 

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