Weiter zum Hauptinhalt

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen der LEGOLAND Holidays Deutschland GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die LEGOLAND® Holidays Deutschland GmbH (im Folgenden LLH) bietet Reiseleistungen via Internet an. Die Leistungsbeschreibungen berücksichtigen die zum Buchungszeitpunkt feststehenden Bedingungen und Gegebenheiten. Eine Buchung kann ausschließlich über www.LEGOLANDHolidays.de erfolgen.

1.2 Für eine Buchung gilt folgendes:
1.2.1 Die vorvertraglichen Informationen gem. § 651d  BGB über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Entschädigungs-/Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5, 7 EGBGB) werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, LLH und der Geschäftspartner haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
1.2.2 Dem Geschäftspartner fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige Kosten nur dann zur Last, wenn er über diese vor Abgabe seiner Vertragserklärung gemäß Artikel 250 § 3 Nummer 3 des EGBGB informiert worden ist. Grundlage sind der Reiseablaufplan und die weiteren Informationen von LLH für die jeweilige Reise, soweit diese mit dem Geschäftspartner vereinbart wurden.
1.2.3 Die Buchung erfolgt durch den Geschäftspartner für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Geschäftspartner wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.
1.2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von LLH vor, an das LLH für die Dauer von 2 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufgrund dieses neuen LLH-Angebots zustande, wenn der Geschäftspartner innerhalb der o. g. Frist gegenüber LLH die Annahme erklärt.
1.2.5 Der Geschäftspartner benachrichtigt LLH umgehend, wenn er die Reisebestätigung nicht vollständig erhalten hat.
1.2.6 Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Geschäftspartner LLH den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Vor Abschicken dieser Buchung kann der Geschäftspartner die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Buchung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Geschäftspartner durch Klicken auf den Button „Ja, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen gelesen und akzeptiert“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen akzeptiert und dadurch in seine Buchung aufgenommen hat. LLH schickt daraufhin unverzüglich eine Reisebestätigung per E-Mail an den Geschäftspartner. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe dieser Reisebestätigung durch LLH zustande. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird der Vertragstext (bestehend aus Buchung, AGB und Reisebestätigung) dem Geschäftspartner von LLH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

1.3Nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1 Die auf den Reisepreis zu leistenden Zahlungen sind gemäß § 651r BGB insolvenzgesichert. Den entsprechenden Sicherungsschein einer deutschen Versicherungsgesellschaft erhält der Geschäftspartner mit der Reisebestätigung.

2.2 Mit der verbindlichen Buchung und dem Erhalt des Sicherungsscheins ist der vollständige Reisepreis fällig.

2.3 LLH akzeptiert die folgenden Zahlungsarten:

  • Zahlung per Kreditkarte: Der Kunde kann mit VISA, Mastercard oder American Express Card bezahlen. Die Belastung der jeweiligen Kreditkarte erfolgt direkt.
  • Paypal: Die Belastung des jeweiligen Paypal Kontos erfolgt direkt im Rahmen des Buchungsprozesses.

2.3.1 LLH ist nicht für die Kosten verantwortlich, welche bei Zahlungen mit Kredit- oder Maestro-Karten aus dem Ausland entstehen.

2.4 Die für die Reiseleistungen angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der enthaltene Steuerbetrag wird nicht gesondert ausgewiesen. Mögliche Ermäßigungen sind beim angegebenen Endpreis bereits berücksichtigt.

2.5 Alle Zahlungen sind in Euro zu entrichten.

2.6 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Geschäftspartner auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann LLH vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. In Falle des Rücktritts vom Reisevertrag kann LLH als Entschädigung Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6 verlangen.

3. Leistungen

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Soweit im Reisepreis Eintrittskarten für den LEGOLAND Freizeitpark enthalten sind, berechtigen diese zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden, mit Ausnahme der Leistungen, für die gemäß gesondertem Hinweis am Ort der Leistung ein zusätzliches Entgelt gefordert wird.
Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein von der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH hingewiesen wurde. Der LEGOLAND Freizeitpark wird auf nicht verfügbare Leistungen in geeigneter Form vor Ort und auf den entsprechenden Internetseiten hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf kurzfristige Nichtverfügbarkeiten einzelner Leistungen oder Attraktionen weißt der LEGOLAND Freizeitpark am Ort der Leistung hin. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig.
Bei Buchung eines Paketes mit ermäßigten Eintrittskarten, z.B. für Kinder, muss am Einlass in den Park mit Kontrollen gerechnet werden. Dabei ist der Anspruch auf die Ermäßigung nachzuweisen. Ohne Nachweis kann der LEGOLAND Freizeitpark eine Nachzahlung verlangen oder den Einlass verwehren.

3.3 Campingbuchungen für den LEGOLAND Feriendorf Campingplatz gelten lediglich für einen Stellplatz, auf dem der Endkunde sein Wohnmobil oder seinen Wohnanhänger oder sein eigenes Zelt aufstellen kann. Die Nutzung aller Campingplatzeinrichtungen, insbesondere der Sanitäreinrichtungen ist im Reisepreis inbegriffen. Dies gilt nicht für Leistungen im LEGOLAND Feriendorf, für die nach gesondertem Hinweis ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist.

3.4 Bei Buchung der Übernachtungsleistung bei Hotelpartnern von LLH ist der Endkunde berechtigt, alle angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme solcher Leistungen, für die vom Partnerhotel gemäß gesondertem Aushang ein Entgelt gefordert wird.

3.5 Nach Abschluss der Buchung werden nachträglich keine Rabatte oder sonstigen Preisnachlässe gewährt.

3.6 Sonderwünsche des Endkunden müssen bei der Buchung durch den Geschäftspartner angegeben werden. LLH und seine Partner werden sich bemühen, Wünschen des Endkunden, soweit möglich, nachzukommen, ohne dieses aber garantieren zu können.

3.7 Der Endkunde ist nicht berechtigt, mehr Personen in eine Mieteinheit aufzunehmen, als vertraglich mit LLH und dem Geschäftspartner vereinbart. Bei Verstößen ist LLH berechtigt, den Vertrag aufzuheben und für die Dauer der widerrechtlichen Nutzung einen einmaligen Zuschlag in Höhe von € 140,00 (einhundertundvierzig) für die Überbelegung zu verlangen. Babys und Kleinkinder sind durch den Geschäftspartner bei der Buchung für den Endkunden anzugeben.

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von LLH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 LLH ist verpflichtet, seinen Geschäftspartner über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls kann LLH eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Geschäftspartner berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Buchung einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn LLH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Geschäftspartner aus seinem Angebot anzubieten. Der Geschäftspartner hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von LLH über die Änderung der Reiseleistung bei LLH geltend zu machen.

5. Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1 Änderungen von Buchungen können unter der Voraussetzung, dass die gewünschte Leistung verfügbar ist, gebührenfrei bis 21 Tage vor dem Anreisetag vorgenommen werden. Für später eingehende Änderungswünsche berechnet LLH im Falle der Verfügbarkeit eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 35,00 (fünfunddreißig). Dies gilt nicht für Umbuchungen, die darauf beruhen, dass LLH dem Kunden unzutreffende vorvertragliche Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB übermittelt hat; in diesem Fall entsteht keine Umbuchungsgebühr.

5.2 Umbuchungen sind bis zu 3 Tagen vor Reisebeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises erhoben.

5.3 Für Umbuchungen, die unmittelbar am Tag der Buchung vorgenommen werden, wird keine Gebühr erhoben.

5.4 Der Gesamtpreis kann sich auf Grund der von LLH akzeptierten geänderten Leistungen nach einer Umbuchung erhöhen. Der zusätzliche Betrag wird dem Geschäftspartner berechnet. Er wird, abhängig vom Zeitpunkt der Umbuchung wie unter 2.2 geregelt, zur Zahlung fällig. Sich aus einer Umbuchung ergebende Preisreduzierungen werden zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Geschäftspartner

6.1 Der Geschäftspartner kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLH. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

6.2 Tritt der Geschäftspartner vom Reisevertrag zurück oder tritt der Endkunde die Reise nicht an, so kann LLH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

6.3 Pro Buchung erhebt LLH pauschaliert Stornogebühren nach folgender Staffelung:

  • Bis 21 Tage vor Reisebeginn pauschal € 35,00 je Buchung
    20 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
    9 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 65% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
    Ab 3 Tagen vor Reisebeginn: 90% des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen
    Bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtpreises der gebuchten Leistungen

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung.

6.4 LLH ist auf Verlangen des Geschäftspartners verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.5 Abweichend von Ziff. 6.2 S. 2 kann LLH keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.6 Dem Geschäftspartner steht das Recht zu, LLH nachzuweisen, dass infolge des Rücktritts oder dem Nichtantritt der Reise gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

6.7 Im Falle eines Rücktritts kann LLH vom Geschäftspartner die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Endkunde die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Endkunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder wegen anderer zwingender Gründe), erwirbt er keinen Anspruch gegen LLH auf anteilige Erstattung des Reisepreises.  

8. Kündigung durch LLH
LLH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch LLH vom Endkunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Endkunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. LLH behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. LLH muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Die Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.

9. Gewährleistung / Mitwirkung

9.1 Sollte eine Leistung von LLH nicht vertragsgemäß erbracht werden, kann der Endkunde Abhilfe verlangen. LLH kann die Abhilfe dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. LLH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Sämtliche Ansprüche, die sich aus einer möglichen nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch LLH ergeben, hat der Endkunde gegenüber dem Geschäftspartner geltend zu machen.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Geschäftspartner eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Endkunde oder der Geschäftspartner schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet LLH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, LLH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von LLH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet LEGOLAND den auf die Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den LLH nicht zu vertreten hat.

10. Beschränkung der Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung von LLH ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Endkunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

10.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet LLH bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Endkunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Die in § 651i Abs. (3) BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand

14.1 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Geschäftspartner und LLH findet deutsches Recht Anwendung.

14.2 Der Geschäftspartner kann LLH nur an dessen Sitz verklagen. mungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Übernachtung buchen

1 Reisezeitraum
2 Personen
2
Erwachsene
1
Kinder
Jahr(e)
oder
Tickets kaufen
Health