Weiter zum Hauptinhalt

Internetbuchungsbedingungen und AGB

Internetbuchungs-Bedingungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH für den Online-Verkauf von Eintrittskarten zum Selbstausdruck (Internet-Buchungsbedingungen). Für Jahreskarten gelten die AGB für Jahreskarten sowie die AGB für den Merlin Abenteuer Pass.

1. Anwendungsbereich

Diese Online-Buchungsbedingungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH (nachfolgend LEGOLAND) gelten für den Online-Verkauf von Eintrittskarten zum Selbstausdruck sowie für die Online-Verlängerung von Jahreskarten für den LEGOLAND Park in Günzburg (sog. Online-Tickets). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Bestellung der Eintrittskarten zum Selbstausdrucken erfolgt mit Beendigung des Bestelldialogs auf der Internetseite http://www.legoland.de/ticketshop oder auf http://www.legoland.de/firmen. Der Bestelldialog wird durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen" beendet.

2.2. Bei Fehlen einer ausreichenden Kreditkartendeckung ist eine Bestellung über Kreditkarte nicht möglich.

2.3. LEGOLAND bestätigt unverzüglich den Eingang der Bestellung.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch LEGOLAND zustande. Die Annahme erfolgt per E-Mail durch Übersendung der Online-Tickets im PDF-Format an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse bzw. der Bestätigung über die Verlängerung der Jahreskarte.

4. Zahlungsverfahren

4.1. Die Bezahlung ist per Kreditkarte, SOFORT Überweisung (Klarna) oder PayPal möglich.

4.2. Die Kreditkartenzahlung setzt die einfache Angabe der Kreditkartennummer, der Kartenprüfziffer und des Gültigkeitsdatums in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialogs voraus.

5. Internet-Verkauf von Eintrittskarten zum Selbstausdrucken

5.1. Versand

5.1.1. Die Versendung der Online-Tickets erfolgt an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse im PDF-Format zum Selbstausdruck.

5.1.2. Die Versendung einer weiteren Eintrittskarte per Post erfolgt nicht.

5.2. Ausdruck der Online-Tickets

5.2.1. Die Online-Tickets können nur im Selbstausdruck ausgedruckt werden. Das Öffnen und Ausdrucken der entsprechenden PDF-Datei erfordert die Software Acrobat Reader. Der Besteller erhält von LEGOLAND mit den Online-Tickets die Möglichkeit, Acrobat Reader herunterzuladen.

5.2.2. Die Online-Tickets müssen auf DIN-A4-Papier ausgedruckt werden.

5.2.3. Nur ein gem. Ziff. 5.2.1. und Ziff. 5.2.2. im Selbstausdruck ausgedrucktes Online-Ticket gilt als Eintrittskarte.

5.3. Tageskarten

5.3.1. Tageskarten sind vor der Nutzung innerhalb derselben Personengruppe (Kinder, Erwachsene) übertragbar.

5.3.2. Die 1-Tageskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt in den Park in der Saison, für die sie bestellt wurde. Danach verliert sie ihre Gültigkeit.

5.3.3. Die 2-Tageskarte ist an zwei aufeinander folgenden Tagen in der Saison, für die sie bestellt wurde, gültig. Nach der ersten Nutzung ist sie nicht mehr übertragbar.

5.3.4. Tageskarten können am Tag des Parkbesuchs auf den Kauf einer Jahreskarte angerechnet werden.

6. Preise, Ermäßigungen

6.1. Die für die Online-Tickets angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer.

6.2. Es fallen keine Buchungs- oder Versandkosten an.

6.3. Bei Sonderaktionen (z. B. Online-Rabatten) ist beim angegebenen Preis die Ermäßigung bereits berücksichtigt.

6.4. Bei Bestellung ermäßigter Eintrittskarten (z. B. für Kinder) erfolgen am Einlass Kontrollen. Dabei muss der Anspruch auf die Ermäßigung belegt werden können. Andernfalls kann eine Nachzahlung verlangt werden oder der Einlass verwehrt werden.

6.5. Nach erfolgter Bestellung ist eine nachträgliche Ermäßigung ausgeschlossen.

6.6. Online-Tickets sind nicht kombinierbar mit anderen Aktionsvorteilen, Rabattcoupons, Jahreskarten oder Feriendorf-Pauschalen; keine Rückerstattung oder Barauszahlung möglich; Weiterverkauf nicht gestattet.

7. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

Bitte berücksichtigen Sie, dass das folgend aufgeführte Widerrufsrecht nur für den Erwerb über unseren Online-Shop von Jahreskarten und Tickets gilt, die nicht für einen spezifischen Termin datiert wurden.

7.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH, LEGOLAND Allee 1, 89312 Günzburg, Service Tel.: +49 (0) 8221 257 355 0, E-Mail: info@legoland.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7.2. Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular gilt nur für Online-Ticketbuchungen und finden Sie hier.

8. Rücknahme; Verlust

8.1. Eine Stornierung des Vertrages oder Rücknahme gedruckter Online-Tickets ist nicht möglich.

8.2. Bei Verlust der Eintrittskarte gewährt LEGOLAND Einlass in den Park, wenn die Identität des Käufers eindeutig geklärt werden kann und die Eintrittskarte noch nicht genutzt wurde. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Verlust einer Jahreskarte ist LEGOLAND zudem unverzüglich zu melden.

9. Datenschutz

Im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis werden von der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH die E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation, die Sie bei Ihrer Bestellung angegeben haben, zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte genutzt. Falls Sie für die Zukunft keine Direktwerbung mehr auf dieser Grundlage erhalten möchten, können Sie der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Schreiben Sie uns hierzu einfach an:

LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH
LEGOLAND Allee 1
89312 Günzburg

Oder eine E-Mail an: datenschutz@legoland.de

10. Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

http://www.legoland.de/ticketshop erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp/-version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)
  • Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
  • Uhrzeit der Serveranfrage.

Um einen Missbrauch zu vermeiden, werden im Rahmen des Bestellvorgangs die IP-Adresse sowie die Uhrzeit der Serveranfrage gespeichert.

11. Nutzung von Google Analytics

Unsere Homepage benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst von Google. Google Analytics verwendet so genannte Cookies (kleine Textdateien), die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch die Cookies erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Homepage (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Homepage-Betreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dieses gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern, wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung unserer Homepage erklären Sie sich mit der Bearbeitung, der über Sie erhobenen Daten durch Google, in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

12. Sonstiges

12.1. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

12.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Ansprüche Günzburg.

 

Stand: 11/2022. Gültig ab 24.11.2022.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Park- und Geschäftsordnung der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH

Herzlich willkommen im LEGOLAND Deutschland Resort!

Vor Ihnen liegen jetzt einige Stunden mit jeder Menge Abenteuern, Spaß und Action. Dabei wünscht Ihnen das gesamte Team der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH („LEGOLAND“) viel Spaß und Freude.
Allerdings müssen wir Sie auf einige Regeln und konkrete Verhaltensweisen aufmerksam machen, die auf dem gesamten Gelände von LEGOLAND gelten.
Bitte handeln Sie stets mit Rück- und Vorsicht. Das bedeutet vor allem, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und die Spielregeln der Höflichkeit zu beachten.

Sicherheit steht für LEGOLAND an erster Stelle. Insbesondere unternimmt LEGOLAND alle Schritte, um zur Bekämpfung und Eindämmung der derzeitigen Corona-Pandemie beizutragen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Vorgaben der Gesundheitsbehörden vollständig zu erfüllen.

Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass trotz aller getroffenen Maßnahmen, das Risiko einer Übertragung nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Der Besuch unseres LEGOLAND Resorts und die Nutzung der Angebote erfolgt in Ihrem eigenen Ermessen und auf eigenes Risiko.

Mit der Einhaltung der nachfolgenden Regeln unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen in diesem Punkt.

1. Vertragsabschluss

Für alle Geschäfte zwischen den Besuchern von LEGOLAND in Günzburg („Besucher“) und der LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH („LEGOLAND“) gelten ausschließlich die nachstehenden Regeln dieser Park- und Geschäftsordnung.

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nur als Einladung zur Abgabe von Angeboten. Ein Vertragsschluss kommt erst bei Zahlungsaufforderung durch einen zuständigen Mitarbeiter von LEGOLAND zustande. LEGOLAND ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine Zahlung des jeweiligen Preises durch den Besucher nicht umgehend nach der Aufforderung dazu erfolgt.

2. Geltungsbereich

Die Regelungen gelten räumlich für das gesamte Gelände von LEGOLAND, einschließlich der Zufahrten, Parkplätze und des gesamten LEGOLAND Feriendorfs.

3. Parken

Auf allen Parkplätzen gelten die Bestimmungen und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Um einen störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, folgen Sie bitte den Anweisungen unserer Mitarbeiter.

Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern oder die Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege versperren, wird LEGOLAND auf Kosten und Risiko des Besuchers abschleppen lassen.

Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkplatz erhoben. Es wird kein Bewachungsvertrag geschlossen. Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Türen und Fenster geschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar im Auto liegen. Lassen Sie keine Tiere im Fahrzeug zurück. Für Tiere unserer Besucher stehen gegen Gebühr entsprechende Boxen im Hundehaus zur Verfügung.

LEGOLAND haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung des abgestellten Fahrzeugs durch andere Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden durch Sturm, Hagel, Explosion oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurden.

LEGOLAND haftet, falls der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch einen Mitarbeiter von LEGOLAND verursacht wurde. Sollte dies der Fall sein, muss der Schaden unmittelbar nach Feststellung, noch im Rahmen Ihres Besuchs bei LEGOLAND bei unseren Mitarbeitern am Gästeservice oder bei unserem Sicherheitsdienst gemeldet werden, soweit die Schadensmeldung zumutbar ist.

4. Benutzung von LEGOLAND

Der Zutritt zu den öffentlichen Bereichen des LEGOLAND Feriendorfes ist kostenfrei.

Das Gelände des LEGOLAND Freizeitparks darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Wenn Sie den Park kurz verlassen wollen, sprechen Sie vor Verlassen unsere Mitarbeiter an der Eingangskontrolle an.

Der Erwerb einer Eintrittskarte für den LEGOLAND Freizeitpark berechtigt zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden, mit Ausnahme der Leistungen, für die gemäß gesondertem Hinweis am Ort der Leistung ein zusätzliches Entgelt gefordert wird.

Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch LEGOLAND hingewiesen wurde. LEGOLAND wird auf nicht verfügbare Leistungen am Eingang zum LEGOLAND Parkbereich hinweisen, sobald eine längerfristige Nichtverfügbarkeit feststeht. Auf die kurzfristige Nichtverfügbarkeit einzelner Leistungen wird am Ort der Leistung hingewiesen. Die individuelle Verfügbarkeit ist von der jeweiligen Besuchernachfrage abhängig und kann deshalb von LEGOLAND nicht gewährleistet werden.

Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Schlagringe, Pfefferspray, andere Gassprühdosen, brennbare Flüssigkeiten usw.) ist auf dem gesamten Gelände von LEGOLAND nicht gestattet. Gleiches gilt für das Mitbringen und Konsumieren von hochprozentigem Alkohol oder Drogen.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Gelände von LEGOLAND verweigert werden.

Jedwede Art ferngesteuerter Spielzeuge oder Geräte, insbesondere Drohnen, dürfen nicht mit in den Park gebracht oder betrieben werden. Der Betrieb auf dem Parkplatz oder im LEGOLAND Feriendorf ist gleichfalls untersagt.

Rauchen ist nur an den speziell gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Ansonsten gilt ein generelles Rauchverbot.

Den Anweisungen der Mitarbeiter von LEGOLAND ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.

Besucher sind bei dem Besuch von LEGOLAND verpflichtet, die weiteren Verhaltensregeln, auf die am Eingang und an anderen Stellen, insbesondere bei einzelnen Leistungen, hingewiesen wird, einzuhalten. Zu diesen Verhaltensregeln zählen das Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung, sowie das Gesetz zum Schutz der Jugend.

Bitte beachten und befolgen Sie die Hinweise zu Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den verschiedenen Bereichen des LEGOLAND Resorts.

Bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln ist LEGOLAND berechtigt, neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, dem jeweiligen Besucher die Besuchsberechtigung zu entziehen und ihn vom Gelände zu verweisen. Bei Nichtfolgeleistung einer Aufforderung zum Verlassen des Geländes von LEGOLAND wegen Verstoßes gegen eine Verhaltensregel wird LEGOLAND strafrechtliche Schritte einleiten.

5. Benutzung der Spielplätze

Die Benutzung der Spielplätze, Spielgeräte und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Aufsichtspflicht

Kinder, die jünger als acht Jahre sind, erhalten ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zu LEGOLAND.

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen, da wir sie hiervon keinesfalls entbinden können. In diesem Rahmen tragen die Eltern oder Aufsichtspersonen die Verantwortung für Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

7. Verkauf von Waren

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Besucher Waren in handelsüblicher Qualität und Ausführung unter Berücksichtigung fabrikationsbedingter Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen geliefert.

Der Kassenbon ist nach dem Einkauf bis zum Verlassen des Parks zwingend aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen.

8. Rechte des Besuchers bei Mängeln der Waren

Stellt sich bei der Prüfung behaupteter Mängel heraus, dass kein Anspruch des Besuchers wegen Mängeln besteht, ist der Besucher verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Unkosten von LEGOLAND zu ersetzen.

Ansprüche des Besuchers wegen Mängel von Waren sind ausgeschlossen, wenn der Besucher LEGOLAND nicht innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung eines Mangels auf diesen hingewiesen hat. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Besuchers wegen Mängel von Waren innerhalb von zwei Jahren.

Eine Aussetzung des Ablaufs der Verjährungsfrist („Hemmung“) während Verhandlungen zwischen LEGOLAND und dem Besucher über das Bestehen von Rechten des Besuchers wegen eines behaupteten Mangels ist auf den behaupteten Mangel beschränkt. Verhandlungen mit hemmender Wirkung beginnen zu dem Zeitpunkt, in dem LEGOLAND eine Beschreibung des behaupteten Mangels zugegangen ist. Verhandlungen mit hemmender Wirkung enden zu dem Zeitpunkt, in dem LEGOLAND Nacherfüllung geleistet hat oder eine solche fehlgeschlagen ist oder der Besucher den Abbruch der Verhandlungen mitteilt, sonst drei Monate nach Zugang der letzten Stellungnahme einer Vertragspartei bezüglich des behaupteten Mangels bei der anderen Vertragspartei.

Die Beseitigung von Mängeln oder Lieferung eines fehlerfreien Ersatzstückes („Nacherfüllung“) erfolgt ohne Anerkennung der Rechtspflicht und führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.

9. Haftungsausschluss und Begrenzung

LEGOLAND haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Maximal beträgt die Haftung höchstens das 15-fache des Eintrittspreises.

Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

LEGOLAND haftet nicht für Gegenstände, die unseren Mitarbeitern im Park übergeben werden oder die auf dem Parkgelände abgelegt werden.

Insbesondere übernimmt LEGOLAND keine Haftung für Gegenstände, u. a. Mobiltelefone, Kameras, Schmuck usw., die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt bzw. zerstört werden oder verloren gehen. Für Wertgegenstände stehen gegen Gebühr Schließfächer zur Verfügung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche eines Besuchers gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von LEGOLAND.

10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen durch andere Dritte

Werbung auf dem gesamten Gelände, einschließlich der Parkplätze und dem Gelände des LEGOLAND Feriendorfes, sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftliche Genehmigung durch die Geschäftsführung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen.

Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten von und für LEGOLAND ist auf dem gesamten Gelände von LEGOLAND, einschließlich der Zufahrten nicht erlaubt.

Werbungen und Kundgebungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln jeder Art, sind auf dem Parkgelände, innerhalb aller Gebäude oder Fahrgeschäfte etc., verboten. LEGOLAND behält sich vor, Verstöße im Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruches zu ahnden.

11. Besucherkontrollen

Jeder Besucher, der das Gelände von LEGOLAND betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst von LEGOLAND zu unterziehen.

Der Sicherheitsdienst von LEGOLAND ist berechtigt, den Besucher – u.U. auch durch Einsatz von technischen Hilfsmitteln - darauf hin zu untersuchen, ob er aufgrund von Alkohol- und/oder Drogenkonsum oder wegen der Mitführung von Drogen, hochprozentigem Alkohol, Waffen und/oder anderen gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko für LEGOLAND und/oder andere Besucher darstellt. Dazu können die Kleidungsstücke sowie die mitgeführten Behältnisse des Besuchers durchsucht werden.

Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes von LEGOLAND ist Folge zu leisten. Der Sicherheitsdienst von LEGOLAND ist auch berechtigt, den Besucher, der sich auf dem Gelände von LEGOLAND aufhält, einer solchen Kontrolle zu unterziehen.

Weiter ist der Sicherheitsdienst von LEGOLAND berechtigt, dem Besucher, der im o.g. Sinne ein Sicherheitsrisiko darstellt, den Zutritt auf das Gelände von LEGOLAND zu verwehren oder den weiteren Aufenthalt auf dem Gelände von LEGOLAND zu untersagen. Dem Besucher, der diese Kontrolle verweigert oder sich anderweitig offensichtlich den Kontrollen entziehen will, kann der Zutritt zu dem Gelände bzw. der Aufenthalt auf dem Gelände von LEGOLAND ebenfalls untersagt werden.

12. Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen

Das LEGOLAND Resort ist videoüberwacht. Die Überwachung dient ausschließlich der Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern, der Aufdeckung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten und zur Durchsetzung des Hausrechts.

Überwachte Bereiche sind gekennzeichnet.

Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Ermittlungsbehörden bei konkretem Verdacht auf eine Straftat, an Versicherung zur Exkulpation und an den technischen Servicepartner im Rahmen der Wartung und Systembetreuung. Die Speicherdauer beträgt maximal 7 Tage (168 Stunden).

Im LEGOLAND Resort werden zeitweise kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Soweit möglich werden diese Bereiche gekennzeichnet. Besucher sollten diese Bereiche meiden. Wenn sie nicht wünschen, dass eventuelle Aufnahmen später für eine Veröffentlichung genutzt werden, können sich Besucher direkt an die Fotografen oder das Filmteam wenden. Erfolgt kein Widerspruch, geht LEGOLAND davon aus, dass die Bilder honorarfrei verwertet werden dürfen.

Für private Zwecke sind eigene Foto- und Filmaufnahmen erlaubt, sofern dadurch keine Störung oder Beeinträchtigung für andere Gäste entsteht. Professionelle Film- und Fotoaufnahmen mit der Absicht der kommerziellen Nutzung sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch LEGOLAND gestattet. Bitte wenden Sie sich hierzu vorab an die Presseabteilung von LEGOLAND.

13. Hausrecht

LEGOLAND ist berechtigt, Personen, die ohne gültige Eintrittskarte auf dem Gelände von LEGOLAND angetroffen werden, vom Gelände zu verweisen. Gleiches gilt für Besucher, die gegen die Regeln dieser Park- und Geschäftsordnung verstoßen. Im Falle eines Parkverweises besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Eintrittspreise oder Parkplatzgebühren.

14. Sonstiges

Die vorliegende Park- und Geschäftsordnung stellt die Regelung der Vertragsverhältnisse zwischen LEGOLAND und dem Besucher dar. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform ausbedungen wird.

Die Nichtausübung eines Rechts durch LEGOLAND bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Falle höherer Gewalt und anderer Hindernisse, die von LEGOLAND nicht zu vertreten sind, einschließlich Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Aufruhr, rechtmäßige Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung von Verpflichtungen von LEGOLAND haben, können sowohl LEGOLAND wie auch der Besucher den konkret betroffenen Teil dieses Vertrages ohne irgendeine hieraus resultierende Haftung gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.


Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten, schönen Tag und viel Vergnügen im LEGOLAND Deutschland Resort!

Manuela Stone
Geschäftsführerin


Günzburg, 15.03.2022

LEGOLAND Deutschland Freizeitpark GmbH
LEGOLAND Allee 1 · 89312 Günzburg
www.LEGOLAND.de

Health